Anstellungsvertrags-
Rechtschutzversicherung
[p]Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dient zur Absicherung von Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag in Ihrer Funktion als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG. Der normale Arbeitsrechtschutz hilft hier nicht weiter, da es sich regelmäßig um keine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsrecht handelt.[/p][h4]Umfang[/h4][p]Versicherungsschutz besteht für außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen, soweit es sich nicht um die Abwehr bzw. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruches wegen Ersatz eines Vermögensschadens handelt.[/p][p style=\'display:none\'](Link zur D&O)[/p][h4]Wartezeit[/h4][p]Der Rechtsschutzfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte oder ein anderer begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.[/p][p]Es besteht kein Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eintreten (Wartezeit). Für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen beträgt die Wartezeit sechs Monate.[/p][h4]Versicherte Kosten[/h4][p]Eigene Rechtsanwaltskosten[/p][h4]Außergerichtliches Verfahren[/h4][p]Der Versicherer trägt im außergerichtlichen Verfahren die angemessene Vergütung der Versicherten tätigen Rechtsanwaltes. Eine Begrenzung der Höhe auf der RVG erfolgt nicht. Es besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500€.[/p][p]Der Versicherer trägt ferner gesetzliche Reisekosten für notwendige Reisen des Rechtsanwaltes zum Versicherten oder an den Sitz der Gegenseite.[/p][h5]Gebühren für Schieds- und Schlichtungsverfahren[/h5][p]Der Versicherer trägt auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz in der Bundesrepublik Deutschland entstehen würden.[/p][h4]Gerichtliches Verfahren[/h4][p]Der Versicherer trägt im gerichtlichen Verfahren die gesetzliche Vergütung eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann.[/p][p]In einem Verfahren außerhalb Deutschlands (europaweit) trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe des Betrages, der entstehen würde, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden und die Vergütung nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt würde. Die Reisekosten für die Versicherte Person werden erstattet, sofern dies vom Gericht angeordnet wird.[/p][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Berufshaftpflicht
versicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.[br /]Sofern Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zurück. [b][a href\=\'https://www.hhbock.de/callback\']Callback[/a][/b][/p]
Berufsunfähigkeits
versicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.[br /]Sofern Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zurück. [b][a href\=\'https://www.hhbock.de/callback\']Callback[/a][/b][/p]
Betriebliche
Altersversorgung
[p]Die Einrichtung einer bedarfsgerechten betrieblichen Altersvorsorge bedeutet einen hohen Beratungsbedarf und erfordert demnach Fachleute mit dem entsprechenden Hintergrundwissen auf dem aktuellsten Stand. Vier Aspekte sind in diesem Zusammenhang als grundlegend zu betrachten:[/p][ul][li] Steuerliche Bestimmung [/li][li] Sozialversicherungsrechtliche Vorgabe [/li][li] Arbeitsrechtliche Würdigung [/li][li] Versicherungstechnik [/li][/ul][p]Wir haben uns im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge vor allem auf spezielle Lösungen für die drei Stufen eines Unternehmens konzentriert und die Prioritäten anhand der nachfolgenden Schwerpunkte gesetzt [img src=\'images/BAV_Grafik2.jpg\' width=\'554\' height=\'458\' /][/p][p]Gerne stellen wir Ihnen unsere Fachkompetenz in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten auszunutzen und die effektivste Lösung individuell für Ihr Unternehmen zu finden.[/p][p]Unser Team steht Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.[/p]
Cyberversicherung / Internetschutz
[h3 class\=\'cyber\']Existenzbedrohung durch neue Risiken für Unternehmen[/h3][p]Zunehmend entwickelt sich die betriebseigene EDV und der Internetauftritt zum Herzstück eines Unternehmens. Der Ausfall von Servern und / oder der Homepage kann existenz-gefährdend sein, in jedem Fall erhebliche Kosten verursachen. Auch bietet der eigene Internetauftritt bisher unerwartete Angriffsflächen, auch aus dem Ausland.[br /]Neben der versicherungsförmigen Lösung sind auch organisatorische und technische Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Risiken erforderlich.[/p][h3 class\=\'cyber\']Technische und organisatorische Maßnahmen in Eigenverantwortung[/h3][ul][li]Datensicherung mindestens wöchentlich[/li][li]Einsatz aktueller Programme mit zeitnahem Umsetzen von Updates[/li][li]Aktuelle Anti-Viren-Software[/li][li]Regelungen zur gesicherten Nutzung externer Datenträger durch Betriebsangehörige[/li][li]Mitarbeiterschulung zur sicheren Nutzung von E-Mails[/li][li]Nutzung öffentlicher Informationsquellen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (bsi.bund.de)[/li][/ul][h3 class\=\'cyber\']Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes[/h3][ul][li]Mitversicherung von Datenschutzverletzungen und Schäden durch Internetnutzung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung[/li][li]Hardware- und Softwareabsicherungen in Form einer Elektronikversicherung, einschließlich der Kosten zur Datenwiederherstellung[/li][li]Vermögensschadendeckung für den Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)[/li][/ul][h3 class\=\'cyber\']Cyberschutz für Betriebe[/h3][p]Ein sinnvoller Versicherungsschutz sollte folgenden Mindestumfang bieten:[br /]Übernahme von Erpressungs- und Lösegeldzahlungen, sofern die Bedrohungslage nicht abgewendet werden kann.[br /][b]Hinweis: Ohne diesen Deckungsbaustein ist der Cyberschutz unvollständig.
Weitere sinnvolle Deckungsbausteine:[/b][ul][li]Wiederherstellung von Daten und Programmen und des IT-Systems[/li][li]IT- und Telekommunikationsmehrkosten nach einem Daten-/Programmschaden[/li][li]Computerbetrug von außen[/li][li]Internet/Cyber- Rechtsschutz[/li][/ul][b]sowie folgende Serviceleistungen:[/b][ul][li]IT-Dienst- und Forensikleistungen,[/li][li]Benachrichtigungskosten,[/li][li]Kosten für Krisenmanagement und Reputationsmaßnahmen[/li][/ul][h3 class\=\'cyber\']Täuschung und Betrug der Buchhaltung durch Dritte[/h3][p]Mit einer optionalen der Computermissbrauch- und Vertrauensschadenversicherung kann neben möglichen Schäden durch Mitarbeiter-kriminalität, auch die Täuschung und der Betrug der Buchhaltung durch Dritte mitversichert werden.[br /]Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.[/p][h3 class\=\'cyber\']Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.[br /]Sofern Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zurück. [b][a href\=\'https://www.hhbock.de/callback\']Callback[/a][/b][/p][h3 class\=\'cyber\']Flyer Cybersicherheit / Internetschutz[/h3][p]Mit Beitragsbeispiel. [a href\=\'http://download.hhbock.de/flyer-cyberversicherung-und-internetschutz.php\']Herunterladen, Mitnehmen, Weitersagen![/a][/p]
Cyberversicherung / Internetschutz
Versicherungsschutz bei Internetattacken und Computermissbrauch
Dienstreisekasko
versicherung
[p]Ansprüche der eigenen Mitarbeiter auf Schadenersatz führen zunehmend durch gesetzliche Regelungen und durch arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung zur unerwarteten Kostenbelastung des Unternehmens.[/p][p]Sobald Sie als Arbeitgeber es billigend in Kauf nehmen oder sogar seitens der Betriebsorganisation erwarten, dass ein Mitarbeiter eigene Sachen (z. B. Nutzung Privat- Pkw) zur Ausübung seiner[/p][p]Tätigkeit benutzt, sind Sie zum Ersatz des an der jeweiligen Sache entstandenen Schadens verpflichtet.[/p][p]Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter den Schaden selbst verschuldet hat.[/p][h3]Umfang[/h3][p]Der Versicherungsschutz kann in dem folgenden Bereich gewährt werden:[/p][h4]Kfz-Vollkaskoversicherung[/h4][p]Neben dem Versicherungsschutz für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, gelten zusätzlich folgende Kosten als mitversichert:[/p][ul][li]Fracht- und sonstige Transportkosten (Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt)[/li][li]Wertminderungskosten[/li][li]Überführungs- und Zulassungskosten[/li][li]Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens in der nächstniedrigeren Klasse.[/li][/ul][h3]Schadenbeispiel[/h3][p]Mitarbeiter fährt während einer Dienstfahrt mit seinem Privat- Pkw bei Rot über die Ampel und verursacht hierdurch einen Unfall. Die eigene Vollkaskoversicherung des Mitarbeiters verweigert die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Sie als Arbeitgeber bleiben für den entstanden Schaden voll ersatzpflichtig. Lediglich eine geringe Regressnahme im Verhältnis zum Gehalt des Mitarbeiters wäre eventuell möglich.[/p][p]Um entsprechende Probleme abzusichern, empfehlen wir dringend eine Aktualisierung der Inhaltsversicherung/ Elektronikversicherung und für den Bereich der Nutzung privater Kraftfahrtzeuge den Abschluss einer Dienstreisekaskoversicherung zu prüfen.[/p][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
D&O Versicherung
[p class=\'Text\' style=\'text-align: left;\'][span style=\'font-size: 10pt;\']Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung für Geschäftsführer wie z.B. GmbHs / Vorstände wie z.B. Aktiengesellschaften und leitende Angestellte, die sich mit der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos aus der beruflichen Tätigkeit befasst.[/span][/p][p][span style=\'font-size: 10pt;\']Wie bei allen Haftpflichtversicherungen auch, beinhaltet der Versicherungsschutz bei einer Inanspruchnahme somit drei [u]Leistungselemente[/u], und zwar:[/span][/p][ul][li][span style=\'font-size: 10pt;\']Überprüfung der Haftungsfrage[/span][/li][li][span style=\'font-size: 10pt;\']Übernahme aller außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtskosten[/span][/li][li][span style=\'font-size: 10pt;\']Leistung des Entschädigungsbetrages (bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme).[/span][/li][/ul][p class=\'Text\' style=\'tab-stops: 0cm 72.0pt 108.0pt 144.0pt 180.0pt 318.0pt 360.0pt 396.0pt 432.0pt;\'][span style=\'font-size: 10pt;\']Gegenstand des Versicherungsschutzes sind Pflichtverletzungen innerhalb der Versicherungslaufzeit, die zu [u]Vermögensschäden[/u] führen, für die die Unternehmensleiter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen schadenersatzpflichtig sind, mit anderen Worten, für die diese persönlich und mit ihrem gesamten Privatvermögen einzustehen haben. Gedeckt sind Ansprüche von Geschädigten aller Art, somit von einzelnen Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten. Vor allem jedoch sind Ansprüche des Unternehmens selbst gegen die Unternehmensleiter eingeschlossen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der \'Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes\' gemäß § 43 GmbH- bzw. § 93 Aktiengesetz.[/span][/p][p]Demzufolge beinhaltet die D&O-Versicherung einen doppelten Absicherungseffekt.[/p][p]Sie schützt:[/p][ul][li]das Privatvermögen der Manager (= [strong]persönlicher Schutz[/strong]) und[/li][li]das Firmenvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Managerverhalten ([em]= [/em][strong]Unternehmensschutz[/strong]).[/li][/ul][h4][span style=\'text-decoration: underline; font-size: 10pt;\'][strong]Umfang[/strong][/span][/h4][p]Versichert sind alle derzeitigen und zukünftigen Unternehmensleiter in ihrer Funktion als Geschäftsführer, sowie leitende Angestellte. Der Grundschutz berücksichtigt bereits im wesentlichen Umfang die Haftungsrisiken von Unternehmensleitern. Sie sieht im Vergleich zu marktüblichen D&O-Konzepten erhebliche Leistungsverbesserungen vor, z.B. im gewissen Umfang auch für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Umweltrisiken in Deutschland, „geistigem Eigentum“ (= Urheber-, Warenzeichen- und Patentrecht etc.) und fehlerhaften Produkten und Leistungen. Gedeckt ist auch die Inanspruchnahme aus dem Anstellungsvertrag, soweit dessen Regelungen nicht über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Ausgeschlossen bleiben vorsätzliche Pflichtverletzungen.[/p][h4][span style=\'text-decoration: underline; font-size: 10pt;\'][strong]Darüber hinaus empfehlen wir folgende Einschlüsse mitzuversichern[/strong][/span][/h4][p][strong][span style=\'font-size: 10pt;\']Einschluss leitender Angestellter[/span][br /][/strong]einschliessbar sind leitende Angestellte i.S. des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes: wegen des gemäß neuester Rechtsprechung im Vergleich zu Unternehmensleitern doch erheblich geringeren Inanspruchnahmerisikos aufgrund eingeschränktem Haftungsumfang und Haftungshöhe ist die Höchstentschädigung jedoch begrenzt auf max. 1 Jahresgehalt der jeweils in Anspruch genommenen versicherten Person.[/p][p][span style=\'font-size: 10pt;\'][strong]Einschluss von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Versicherungen[br /][/strong]wegen der Inanspruchnahme infolge von Schäden, weil Versicherungen nicht abgeschlossen bzw. verlängert oder Risiken nicht im ausreichenden Umfang versichert waren; Achtung: gilt nicht für Versicherungen, die sich mit Personen- und Sachschäden befassen.[/span][/p][p][strong]Rückwärtsversicherung[br /][/strong]dadurch können dem Unternehmensleiter nicht bekannte Pflichtverletzungen vor Versicherungsbeginn bis zum Zeitpunkt der letzten Entlastung durch das Unternehmen eingeschlossen werden.[/p][p][strong]Zusätzliche Versicherungssumme für Rechtskosten[br /][/strong]um zusätzlich max. 20% der vereinbarten Versicherungssumme für anfallende Rechtskosten zur Verfügung zu haben, die ansonsten von dem Unternehmensleiter für den Fall selbst zu übernehmen wären, falls die vereinbarte Versicherungssumme durch Entschädigungs-leistungen des Versicherers ganz oder überwiegend verbraucht ist.[/p][p][strong]Eigene Rechte aus dem Versicherungsvertrag[br /][/strong]um neben dem Versicherungsnehmer (= dem Unternehmen) auch den versicherten Personen die Möglichkeit einzuräumen, im Falle einer Inanspruchnahme den Versicherungsschutz „aktivieren“ zu können.[/p][p][strong]Strafrechtsschutz-Versicherung[br /][/strong]um die Rechtskosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die im Rahmen der D&O-Versicherung eingeschlossenen Personen abzudecken. Achtung: Schadensersatzansprüche gegen Unternehmensleiter stehen häufig im Zusammenhang mit Strafverfahren oder führen dazu.[/p][p] [strong]Gutachterkosten vor einer Inanspruchnahme[br /][/strong]um bereits vor einer Inanspruchnahme der Geschäftsleitung bei bestimmten Fallgestaltungen – wie Nichtanlastung, Androhung von Schadensersatzansprüchen, Kündigung des Anstellungsvertrages mit Hinweis auf (angebliche) Pflichtverletzungen – durch unabhängige Sachverständige einen Sachverhalt auf dessen Haftungsrelevanz überprüfen zu können. Übernommen werden dabei die Kosten dieses Gutachtens, gleichgültig, ob es von dem Unternehmen selbst oder von dem betroffenen Unternehmensleiter in Auftrag gegeben wurde.[/p][p]Des Weiteren ist der Einschluss einer Beratungsdienstleistung bei Insolvenzgefährdung gegen einen Prämienzuschlag möglich. Auf Wunsch erläutern wir diesen Punkt noch mal ausführlich.[/p][p]Wir empfehlen ergänzend den Abschluss einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz:[/p][ul][li]Durch diese ungewöhnliche Deckungserweiterung werden die dem Unternehmensleiter infolge der Geltendmachung eigener Rechte entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtskosten übernommen, weil das Unternehmen mit der Behauptung von Pflichtverletzungen:[/li][li]**Leistungen aus dem Anstellungsvertrag durch Aufrechnung oder in sonstiger Weise kürzt bzw. verweigert[/li][li]**den Anstellungsvertrag kündigt.)[/li][li]Hinweis: Diese Deckungserweiterung überschneidet sich teilweise mit dem von einigen Rechtsschutzversicherern gebotenen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. / Da diese Klausel primär im Interesse der versicherten Personen ist, ist die Abstimmung mit Gesellschaftern/Aktionären und eine steuerliche Überprüfung im Hinblick auf geldwerten Vorteil empfehlenswert[/li][/ul][p style=\'display:none\']Link zu Vertragsrechtschutz[/p][p] [/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p][p] [/p]
D&O Versicherung
Absicherung von Geschäftsführern Vorständen und Aufsichtsräten.[br /]Begleitung im Schadenfall durch ausgebildete Juristen. Auch für Vereine und gemeinnützige Unternehmen und bei Vorwürfen der Fehlverwendung Öffentlicher Mittel.
D&O Versicherung für Vereine und Verbände
[p]Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung auch für Vorstände und Geschäftsführer von Vereinen, die sich mit der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos aus Ihrer Tätigkeit für den Verein/Verband befasst.[/p][p]Gegenstand der Versicherung sind Pflichtverletzungen innerhalb der Versicherungslaufzeit, die zu Vermögensschäden führen, für die die Vorstandsmitglieder aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen schadenersatzpflichtig sind, mit anderen Worten, für die diese persönlich und mit ihrem gesamten Privatvermögen einzustehen haben. Versichert sind Ansprüche von Geschädigten aller Art, somit von einzelnen Mitgliedern, Gläubigern und sonstigen Dritten (auch Insolvenzverwalter). Vor allem jedoch sind Ansprüche des Vereins selbst gegen den Vorstand eingeschlossen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der \'Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes\' gemäß § 43 GmbH- bzw. § 93 Aktiengesetz. Diese Vorschriften sind auch für Vereine einschlägig.[/p][p]Demzufolge beinhaltet die D&O-Versicherung einen doppelten Absicherungseffekt, sie schützt:[br /] [br /] • das Privatvermögen der Vorstände (= persönlicher Schutz) und[br /] • das Vereinsvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Vorstandsverhalten[/p][p]Ausdrücklich mitversichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche, auch im Zusammenhang mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und der Fehlverwendung öffentlicher Fördermittel.[/p][p]Versicherungsnehmer und Prämienzahler wird der Verein. Die Prämienaufwendungen sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums aus 2002 stellen die Prämien zugleich keinen geldwerten Vorteil für die versicherten Personen dar.[/p][p]Wie bei allen Haftpflichtversicherungen beinhaltet der Versicherungsschutz bei einer Inanspruchnahme somit drei Leistungselemente, und zwar:[br /] [br /] • Überprüfung der Haftungsfrage[br /] • Übernahme aller außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtskosten[br /] • Leistung des Entschädigungsbetrages (bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme)[/p][p]Wir empfehlen ergänzend den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Eigenschäden des Vereins, auch bei wissentlichen Pflichtverletzungen, zum Beispiel bei Unterschlagung von Vereinsvermögen.[/p][p style=\'display:none\']Link zu Vereinshaftpflicht[/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Elektronikversicherung
[p]Die Elektronikversicherung dient der Absicherung von elektronischen Geräten und Anlagen. Im jetzigen Digitalzeitalter können Ausfälle von Informations- und Kommunikationstechnik fatale Verluste nach sich ziehen. Gegenüber einer üblichen Inhaltsversicherung bietet sie hinsichtlich der versicherten Ereignisse deutlich weitergehenden Versicherungsschutz. Auch sind neben der Hardware auch die Wiederherstellungskosten mitversichert.[/p][p] [/p][h4]Versicherte Sachen:[/h4][p]Geräte und Anlagen der[/p][ul][li]Informationstechnik; z.B. EDV Anlagen inklusive Netzverkabelung, Personalcomputer, Laptops, Notebooks, CAD- und CAM-Anlagen, elektronische Kassen und Waagen (Wiegebereich max. 500 kg)[/li][li]Kommunikationstechnik; z.B. Telefonanlagen inklusive Innenleitungsnetz, Gegen-und Wechselsprechanlagen, Teletex- und Telefaxgeräte, Auto- und Mobiltelefone, Handy, Funkfeststationen, mobile Funkgeräte[/li][li]Bürotechnik; z.B. Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektrischen Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertiergeräte[/li][li]Sicherungs- und Meldetechnik; z.B. Alarm- und Brandmeldeanlagen inklusive Signalverkabelung, Zutrittskontroll- und Zeiterfassungsanlagen[/li][li]Schulungs- und Konferenztechnik; z.B. Overheadprojektoren, Flatscreens, Beamer[/li][/ul][p][/p][h4]Versicherte Gefahren:[/h4][ul][li]Beschädigung und Zerstörung[/li][li]Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit[/li][li]Überspannung, Induktion, Kurzschluss[/li][li]Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion[/li][li]Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung[/li][li]Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt[/li][li]Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler[/li][li]Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung[/li][li]Sturm / Hagel[/ul][p] [/p][h4]Geltungsbereich:[/h4][ul][li]stationär am Betriebsort[/li][li]bis zu 20% der Versicherungssumme, max. jedoch 20.000 € auch außerhalb[/li][li]des Betriebsortes innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen[/li][/ul][p] [/p][h4]Selbstbeteiligung[/h4][ul][li]zumeist eine Selbstbeteiligung von [strong]150,- €[/strong][/li][li]25% des Schadens, mindestens 150,- € bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub[/li][li]außerhalb des Versicherungsorts oder Plünderung außerhalb des Betriebsortes bzw. [/li][li]bei Anlagen/Geräten in Bauwagen, Containern usw.[/li][li]10%, mindestens 250,-€ bei Datenträger[/li][/ul][p] [/p][h4]Beitragsbeispiel[/h4][p]Für Büro-, Informations-, Kommunikations- und Datentechnik[br /]Bei einer Versicherungssumme von 50.000€ und einer Selbstbeteiligung von 150€ beläuft sich der Jahresbeitrag auf 187,84€ inklusive Versicherungssteuer.[/p][p] [/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Elementarschaden
deckung
[p]Die [strong]Elementarschadenversicherung[/strong] wird als Ergänzung zur [strong]Hausrat- oder Gebäudeversicherung[/strong] oder bei [strong]gewerblichen Risiken[/strong] auch ist sie in der KFZ-Teilkaskoversicherung angeboten. [p style=\'display:none\']Hyperlink zu Gebäuderisiken[/p][/p][h4]Umfang[/h4][p]Üblicherweise leistet sie Versicherungsschutz bei: [/p][ul][li]Überschwemmung (Ausufern natürlicher Gewässer) [/li][li]Überflutung (Schäden durch Witterungsniederschläge, Starkregen) [/li][li]Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird) [/li][li]Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen) [/li][li]Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen) [/li][li]Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen) auch [/li][li]Erdrutsch (naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen) [/li][li]Rückstau (durch Starkregen oder Überschwemmung gelangt Wasser aus dem Ableitungssystem ins Haus) [/li][/ul][h4]Selbstbeteiligung[/h4][p]Kunden müssen sich in der Regel an den Schäden durch eine Selbstbeteiligung beteiligen. [/p][h4]Voraussetzungen[/h4][p]Bei folgenden Voraussetzungen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich:[/p][ul][li] bei einem oder mehreren Vorschäden (Schadenhöhe unerheblich) in den letzten 10 Jahren [/li][li] wenn sich ein stehendes oder fließendes Gewässer (Achtung: auch Trockenbett) in geringer Entfernung (ca. 1 km) vom Versicherungsgrundstück entfernt befindet [/li][li] wenn sich das Niveau des Erdgeschossbodens (Kelleroberkante) des zu versichernden Objektes nicht mindestens drei Meter oberhalb des mittleren Wasserspiegels des Gewässers befindet. [/li][/ul][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Ertragsausfall
versicherung
[p]Die Ertragsausfallversicherung dient zur Absicherung von Betriebsunterbrechungsschäden nach einem versicherten Schaden. Sofern dies zutrifft werden die fixen Kosten sowie der entgangene Gewinn ersetzt. Erstattet werden auch die Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.[/p][p] [/p][p]Bis zur Beseitigung eines Sachschadens und bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes können viele Monate vergehen. Die finanziellen Folgen können den eigentlichen Sachschaden deutlich übersteigen.[/p][p] [/p][h4]Versicherte Gefahren:[/h4][ul][li]Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),[/li][li]Leitungswasser, Sturm/Hagel,[/li][li]Schneedruck/Eisdruck bei einer Selbstbeteiligung von 15 Prozent mindestens 2.500€ Einbruchdiebstahl/Vandalismus ohne Selbstbeteiligung (Elementarschäden optional)[/li][/ul][h4]Haftzeit:[/h4][p]je nach Betriebsart sollte diese 12-24 Monate betragen[/p][p style=\'display:none\']Link zu Inhaltsversicherung[/p][p] [/p][p]Für die Ermittlung einer genauen Versicherungssumme und weiteren Vertragsdetails steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Firmen-Rechtsschutz
[p]Die Firmenrechtsschutzversicherung dient zur Absicherung für Selbstständige und Unternehmen. Sie erstattet Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen, wie beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten.[/p][h4]Umfang[/strong][/h4][p]Der Versicherungsschutz kann in folgenden Bereichen gewährt werden:[/p][ul][li]Für die gewerblichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeiten[/li][li]Für die Ausübung nicht selbständiger Tätigkeiten[/li][li]Im Privaten Bereich und[/li][li]Im Verkehrsbereich[/li][/ul][p]Der Einschluss des Wohnungs- und Grundstücks - Rechtsschutzes für Betriebsräume, Grundstücke und Wohnungen des Geschäftsführers ist gegen Zuschlag möglich.[/p][p]Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:[/p][ul][li]Schadenersatz-Rechtsschutz[/li][li]Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz[/li][li]Sozialgerichtsrechtsschutz[/li][li]Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen[/li][li]Steuerrechtsschutz[/li][li]Straf-Rechtsschutz[/li][li]Arbeitsrechtsschutz[/li][p]Gegen einen Zuschlag können Erweiterungsbausteine vereinbart werden:[/p][li]Spezial-Strafrechtsschutz [span style=\'display:none\'](Hyperlink zu diesem Bereich)[/span][/li][li]Vermieter-Rechtsschutz[span style=\'display:none\'] (Hyperlink zu diesem Bereich)[/span][/li][li]Firmen-Vertrags-Rechtsschutz [span style=\'display:none\'](Hyperlink zu diesem Bereich)[/span][/li][li]Homepage-Cyberschutz[span style=\'display:none\'] (Hyperlink zu diesem Bereich)[/span][/li][/ul][h4]Selbstbeteiligung[/h4][p]Die Selbstbeteiligung im Schadenfall kann individuell angepasst werden.[/p][h4]Beitragsgrundlage[/h4][p]Als Beitragsgrundlage dient die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag. Als 1 Mitarbeiter zählen:[/p][p]4 Pauschal- bzw. Teilzeitkräfte, 4 Aushilfen, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter, 2 Auszubildende[/p][h4]Wartezeit[/h4][p]Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer bestand und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung der neue Vertrag abgeschlossen wird. Ausnahme (Spezial-Strafrechtsschutz, Unfälle im Verkehrsrechtsschutz Schadensersatzrechtsschutz).[/p][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Firmen-Vertrags-Rechtschutz
[p]Gerichtliche Streitigkeiten (incl. Mahnbescheid) mit Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, EDV-Dienstleistern und sonstigen Vertragspartnern im gewerblichen Bereich. Dieses Kernstück eines Rechtsschutzvertrages glauben viele Kunden versichert, obwohl es die meisten Rechtsschutzversicherer als zu riskant empfinden und es als nicht versicherbar bezeichnen. Ein paar andere Versicherer bieten nur ausgewählte Tätigkeitsbereiche an oder knüpfen den Versicherungsschutz an die Durchführung des Mahnverfahrens durch den Inkassodienstleister des Versicherers. Wir bieten diesen Schutz für alle Tätigkeitsbereiche ohne Haken an, sofern Ihnen der bisherige Rechtsschutzversicherer nicht den Vertrag gekündigt hat. Besonders günstig ist dieser Schutz aus historischen Gründen für medizinische und artverwandte Bereiche.[/p][h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
Sofern Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zurück. [b][a href\=\'https://www.hhbock.de/callback\']Callback[/a][/b][/p]
Firmen-Vertrags-Rechtschutz
Versichert sind vertragliche Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten, auch als Werklohnklage Wir bieten umfassenden Versicherungsschutz zu angemessen Beiträgen.
Fuhrparkversicherung
[p]Die Fuhrparkversicherung dient zu Absicherung für Firmen mit mindestens 5 ziehenden Fahrzeugen und deren Fahrer, Halter sowie Besitzer. Die Fahrzeuge müssen auf die Firma zugelassen sein und für das Unternehmen eingesetzt werden.[/p][h4]Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung[/h4][p]Für alle Fahrzeuge ist eine Versicherungssumme von 100.000.000 € für Personen- und Sachschäden (Begrenzung je Person auf 15.000.000 €) vereinbart.[/p][h4]Kaskoversicherung [/h4][p]Grundsätzlich ist für alle Fahrzeuge eine Vollkaskoversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung je Schadenfall vereinbart. Die Selbstbeteiligung für Teilkaskoschäden beträgt 150 € je Schadenfall.[/p][p]Wahlweise kann auch nur die Teilkaskoversicherung gewählt werden.[/p][p]Sonderaufbauten und/oder Sonderausstattung sind bis zu 50.0000 € je Schadenfall mitversichert.[/p][p]Beschriftungen der versicherten Kraftfahrzeuge sind bis 10.000 € mitversichert. Brems- und Betriebsschäden können zusätzlich versichert werden.[/p][h4]Schutzbrief[/h4][p]Fahrzeugbezogene Schutzbriefleistungen können optional mitversichert werden.[/p][h4]Unfallversicherung[/h4][p]Eine Insassenunfall- bzw. Fahrerschutzversicherung kann zusätzlich vereinbart werden.[/p][h4]Rechtsschutz[/h4][p]Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann zusätzlich vereinbart werden.[/p][p style=\'display:none\']Hyperlink zur Verkehrsrechtsschutzversicherung.[/p][p]Für unser Angebot gelten folgende Voraussetzungen:[/p][ul][li]Versicherungsnehmer und Halter muss zu allen Fahrzeugen die Firma Kunde sein. Ausgenommen hiervon sind die ins Handelsregister eingetragenen Gesellschafter/ Geschäftsführer des Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Fahrzeughalter. Versicherungsnehmer muss jedoch auch hier die Firma sein.[/li][li]Das Angebot ist gültig für Pkw mit einem Neuwert bis 100.000 €
und für sonstige Fahrzeuge mit einem Neuwert bis 250.000 €[/li][li]Es werden keine Gefahrguttransporte durchgeführt[/li][/ul][p] [/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Gebäudeglasversicherung Wohneinheitenmodell
[p]Durch die Gebäudeglasversicherung kann der Gebäudeeigentümer sicherstellen, dass unabhängig vom Verursacher die Kosten der Wiederherstellung bezahlt werden. In vielen Fällen können die Beiträge im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.[/p][h4]Umfang[/strong][/h4][p]Versichert sind alle mit dem Gebäude verbundenen Verglasungen. Als Gebäudeverglasung gelten:[/p][p]Glasscheiben von Fenstern, Loggien, Wintergärten, Dächern, Türen, Terrassen, Brüstungen, Sonnenkollektoren, Balkonen, Veranden, Wänden, Duschkabinen, Wetterschutzvorbauten, Photovoltaikanlagen, Glasbausteine, Profilbaugläser, Lichtkuppeln[/p][p]Zusätzlich mitversichert sind Kosten für Gerüste und Kräne, sowie Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Bauteilen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern.[/p][p]Nicht versicherte Gefahren sind Kratzer, Schrammen, Absplitterungen und Trübungen.[/p][p]Für eine Beraung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Gebäudeversicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
Sofern Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zurück. [b][a href\=\'https://www.hhbock.de/callback\']Callback[/a][/b][/p]
Glassonderrisiken und Glasversicherung für Spezialbauten
[p]Wir versichern Glas-Konstruktionen aller Art, auch wenn eine übliche Glasversicherung dies nicht zulässt oder wirtschaftlich unsicher ist.[/p][h4]Umfang[/h4][p]Das HHB-Spezialkonzept bietet Versicherungsschutz z.B. für repräsentative Glasfassaden, Eingangsbereiche oder Solitärbauten.[/p][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Glassonderrisiken und Glasversicherung für Spezialbauten
Glasversicherung für Spezialanfertigungen und Spezialkonstruktionen aus Glas auch mit Sonderbeschichtungen.
Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
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Inhaltsversicherung
[p]Die Inhaltsversicherung dient zur Absicherung der Betriebseinrichtung inklusive Zubehör sowie Waren und Vorräte. Wichtig ist hier die Ermittlung der Versicherungssumme.[/p][h4]Versicherte Gefahren:[/h4][ul][li]Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),[/li][li]Leitungswasser, Sturm/Hagel,[/li][li]Einbruchdiebstahl/Vandalismus[/li][li]Optional Elementarschäden[/li][/ul][h4]Beitrag:[/h4][p]Dieser wird anhand von Versicherungssumme, Risikoanschrift, Art der Tätigkeit und weiterer Faktoren ermittelt.[/p][p] [/p][p style=\'display:none\'] Link zur Ertragsausfallversicherung[/p][p] [/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Persönliche Absicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
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Persönliche Absicherung
Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Existensschutz
Postdienstleister /
KEP - Betriebe
[p]Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir seit 1999 speziell für Postdienstleister ein Branchenkonzept an. Gerade im Bereich der Haftungsrisiken verfügen unsere Produkte über Alleinstellungsmerkmale im Bereich des Verlustes und der Beschädigung von Briefsendungen mit zahlreichen praxisorientierten Deckungserweiterungen. [/p][p]Hierdurch werden Sie in die Lage versetzt, die sich aus Ihrer Tätigkeit ergebenden Risiken optimal abzusichern und insbesondere die von Ihren Auftraggebern geforderten Absicherungen zu erfüllen. [/p][h4]Schadenbeispiele[/h4][p]Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Schadenbeispiele aus unserer Regulierungspraxis sowie Schadenpotential aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten auf.[/p][ol][li][strong]Fall: Haftung aus grober Fahrlässigkeit[/strong][/li][/ol][p]Ein Zusteller verwechselt „Einwurf-Einschreiben“ mit „Übergabe-Einschreiben“. Es handelt sich hierbei um das Jahresabo des öffentlichen Verkehrsbetriebes.[/p][p] Obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einschreiben auf 50,00 € begrenzt sind, bleibt die Haftung des Postdienstes in voller Höhe (hier 650,00 €) bestehen, da es sich hierbei um einen Fall von grober Fahrlässigkeit handelt. [/p][ol start=\'2\'][li][strong]Fall: Unterschlagung durch Mitarbeiter[/strong][/li][/ol][p]Ein Mitarbeiter eines Postdienstes versenkt die ihm zugeteilten Postsendungen mittels eines Steines im örtlichen Baggersee.[/p][p]Obwohl die Allgem. Geschäftsbedingungen die Haftung für einfache Briefsendungen auf 5,00 € begrenzen und ein Ausschluss von Vermögensfolgeschäden ausdrücklich genannt wird, haftet der Postdienst in voller Höhe für den Schaden jedes einzelnen Versenders auch einschließlich Vermögensfolgeschäden, da es sich hier um eine Vorsatztat des Mitarbeiters handelt. Selbstverständlich könnte der Postdienst den Schaden von seinem Zusteller zurückfordern, jedoch ist dies wenig Erfolg versprechend. [/p][p]Versicherungsschutz besteht, da es sich nicht um eine Vorsatztat des Postdienstes handelt. [/p][ol start=\'3\'][li] [strong]Fall: Einlieferung von Postsendungen[/strong] [/li][/ol][p]Einlieferung des Paketes bei einem Paketdienst z. B. UPS oder DPD: [/p][p]Das Paket geht während des Transportes verloren. Die Versicherung des Paketdienstes lehnt die Regulierung des Schadenfalles zunächst ab, da hierfür die Verkehrshaftungs- Versicherung des „Erstspediteurs“ zuständig ist. [/p][p]Ein als „Expressbrief“ gekennzeichneter Brief wird nur als „Einschreiben“ bei der Deutschen Post eingeliefert: [/p][p]Es handelt sich hierbei um Flugtickets für den nächsten Tag, welche zu spät zugestellt wurden. Der Auftraggeber macht die Schadenforderung des Empfängers für Ersatztickets (Businessclass) sowie den entgangenen Verdienst geltend. [/p][ol start=\'4\'][li] [strong] Fall: Abholung von Briefsendungen (Postfachleerung)[/strong] [/li][/ol][p]Der Zusteller bestätigt im Auftrag des Kunden den Empfang einer Einschreibesendung. Diese wird jedoch dem Kunden zu spät zugestellt, so dass diesem aus Verfristung ein Vermögensschaden entsteht. [/p][ol start=\'5\'][li] [strong]Fall: Haftung aus Lagerung im Over-Night Bereich[/strong] [/li][/ol][p]In der Nacht ereignet sich in den Räumen des Postdienstes ein Brand bzw. ein Leitungswasserschaden. Die am Morgen zugestellten Briefsendungen sind zerstört bzw. beschädigt. [/p][p]Die Haftung erfolgt im Rahmen der Allgem. Geschäftsbedingungen, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Hierbei wäre z. B. eine über Nacht nicht ausgeschaltete Kaffeemaschine denkbar. [/p][p]Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. [/p]
Produkthaftpflicht
versicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
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Reiseversicherungen
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
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Risikolebensversicherung
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
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Spezial-Strafrechtschutz
[h4]Gegenstand der Versicherung[/h4][p]Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz treffen Sie die bestmögliche Vorsorge für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet oder Klage gegen Sie erhebt wegen[/p][ul][li]Gefährdung oder Schädigung der Umwelt[/li][li]sonstiger Gefahren, die von der Betriebsstätte ausgehen, beispielsweise bei Unglücksfällen von Mitarbeitern, Besuchern, sowie Personen, die das Gelände unbefugt betreten[/li][li]angeblicher Fehlentscheidungen oder Organisationsverschuldens der Verantwortungsträger, durch die andere geschädigt werden[/li][li]Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Berufsausübung. Es kann dabei um angebliche Straftaten nach dem Strafgesetzbuch von der Körperverletzung bis hin zu zur Verletzung von Buchführungspflichten gehen.[/li][/ul][p]Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich oder fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird. Im Falle einer Verurteilung wegen einer [u]vorsätzlich[/u] begangenen Straftat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen zu erstatten. Beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben (auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit).[/p][p]Der Versicherer übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Verteidigers, sondern in angemessener Höhe auch die Gebühren, die auf einer Honorarvereinbarung beruhen.[/p][h4]Geltungsbereich[/h4][p]Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland.[/p][p]Der Geltungsbereich kann auf Rechtsschutzfälle in aller Welt erweitert werden, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa und die gesetzliche Zuständigkeit der dortigen Gerichte oder Behörden gegeben sind.[/p][h4]Beitragsbeispiel:[/h4][p]Bei einer Versicherungssumme in Höhe von 500.000 € und einer Mitarbeiteranzahl von 7-10 Mitarbeitern beläuft sich der Jahresbeitrag auf 358,09 € inklusive Versicherungssteuer. Eine Selbstbeteiligung ist nicht vereinbart.[/p][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Spezial-Strafrechtschutz
Ein guter Verteidiger ist heute im Regelfall nur auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung (Stundensatz) zu finden.
Transportrisiken
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
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Unfallversicherung
[p]Um bedarfsgerechten Versicherungsschutz in der Unfallversicherung, die Sie gerade im Bereich der Invaliditätsabsicherung vor existenzgefährdenden finanziellen Belastungen schützen soll, zu erhalten, sollten folgende Versicherungsleistungen abgesichert werden:[/p][h4]Invaliditätsleistung[/h4][p]Invalidität bedeutet, dass eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eintritt. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der sich bei betroffenen Gliedmaßen und Sinnesorganen nach der so genannten Gliedertaxe bemisst, und nach der für den Invaliditätsfall im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Die Wahl einer hohen Grundsumme ist, bereits im Fall von Unfällen bei denen ein geringer Invaliditätsgrad erreicht wird, sehr wichtig.[/p][p]Weiter sollte die Unfallversicherung folgende Leistungserweiterungen enthalten:[/p][ul][li]verbesserte Gliedertaxe (z.B. Verlust des Daumens, 25 % statt 15 %)[/li][li]Bergungskosten inkl. Rückholkosten sind mit mind. 5.000 € versichert[/li][li]Kosmetische Operationen sind mit mind. 5.000 € versichert[/li][li]Vergiftungen durch Gase und Dämpfe sind versichert[/li][li]Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit bis 1,3 ‰ sind mitversichert (beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis 0,5 ‰)[/li][li]Schäden durch Röntgen- und Laser- Strahlen sind mitversichert[/li][li]Tauchtypische Gesundheitsschäden sind mitversichert[/li][li]Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen und Sachen sind mitversichert[/li][li]In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert[/li][/ul][p] [/p][h4]Todesfallleistung[/h4][p]Diese Leistungsart soll lediglich die Beerdigungskosten im Fall eines unfallbedingten Todes-falles abdecken. Eine umfassende Absicherung sollte immer über eine eigenständige Risikolebensversicherung erfolgen.[/p][p] [/p][h4]Krankenhaustagegeld / Unfalltagegeld / Genesungsgeld[/h4][p]Die Versicherung dieser Bereiche im Rahmen der Unfallversicherung halten wir für nicht empfehlenswert, da der Versicherer hier lediglich bei unfallbedingten, nicht aber bei krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalten leistet. Hier empfehlen wir eine eigenständige Krankenzusatzversicherung.[/p][p] [/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Vereinshaftpflicht
[p]Die Vereinshaftpflichtversicherung dient zum Schutz von Haftungsansprüchen für Vereinsmitglieder sowie den Vorstand, denn Vereine und Verbände unterliegen in Schadensfällen einem immensen Haftungsrisiko.[/p][h3]Umfang[/h3][p]Versichert gilt die gesetzliche Haftlicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten (auch Unterlassungen), Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Aktivitäten und Veranstaltungen.[/p][h4]Mitversichert sind die[/h4][ul][li]Mitglieder des Vorstandes und der vom Vorstand beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft[/li][li]sämtliche übrige Mitglieder aus der Betätigung und im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Veranstaltungen[/li][li]sämtliche übrige Angestellte und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Verein verursachen[/li][/ul][p]Hinweis: Infos zur Absicherung des Vorstandes finden Sie bei der D&O Versicherung für Vereine und Verbände. [span style=\'display:none\'](Link zu D&O Vereine u. Verbände)[/span][/p][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Verkehrshaftungs
versicherung
[p]Die Verkehrshaftungsversicherung dient zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen der Auftraggeber von Frachtführern für Schäden durch Verlust und Beschädigung der transportierten Sendung.[/p][h4]Umfang[/h4][p]Versichert gilt die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der entgeltlichen Beförderung von Gütern. Versichert gilt die Haftung des Versicherungsnehmers nach den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – nach deren Vorlage und Genehmigung durch den Versicherer - und den zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) für die Beschädigung oder Verlust von Gütern (Güterschäden) und Güterfolgeschäden, sowie von reinen Vermögensschäden und Lieferfristüberschreitungen aus Verkehrsverträgen.[/p][p]Die Versicherung umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Höchstersatzleistungen.[/p][h4]Risikoausschlüsse[/h4][p]In folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz:[/p][ul][li]Bei Schäden, die durch eine Kraftfahrt- oder Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt werden können.[/li][li]Bei Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten (nicht jedoch Vorsatz der Mitarbeiter, z.B. Unterschlagung)[/li][li]Nicht versichert sind Transporte von Valoren 2. Klasse:[br /] Dies sind bank- bzw. geldwerte Papiere, für die kein Identitätsnachweis durch Angabe der Gattungen, Seriennummern usw. geführt, und für die im Schadenfall keine Sperrung sowie kein Aufgebotsverfahren bzw. kein Ersatzverfahren durchgeführt werden kann bzw. kein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Emittenten möglich ist, wie z.B. Bargeld jeder Währung, Briefmarken, Fahrkarten, Gold, Silber, Platin (gemünzt, ungemünzt in Barren), Kupons, Steuerbanderolen, Barschecks, Reiseschecks (auch eingelöste), Euroschecks ohne Nummernnachweis.[/li][li]Standardausschlüsse wie Krieg, Innere Unruhen oder Maßnahmen von hoher Hand usw.[/li][li]Lebende Tiere[/li][/ul][p]Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Vermieter-Rechtsschutz
[p] Das Vermieten von Immobilien bringt regelmäßige Einnahmen. Jedoch kann es zu Streitigkeiten mit Mietern/Pächtern kommen. Zumeist aufgrund von Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigung oder vom Schäden die vom Mieter verursacht wurden. Der Vermieterrechtsschutz schützt Sie vor Kosten die durch entsprechende Streitigkeiten entstehen. [/p][h3]Versicherungsschutzmöglichkeiten[/h3][h4]Grundschutz[/h4][p] Hier gilt nur bei gerichtlichen Streitigkeiten Versicherungsschutz für Gerichts- und Anwaltskosten ohne Selbstbeteiligung. [/p][h4]Komfortschutz[/h4][p] Hier gilt auch zusätzlich bei außergerichtlichen Streitigkeiten Versicherungsschutz. [/p][h4]Beitragsgrundlage[/h4][p] Maßgeblich ist die Anzahl von Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten. Der Versicherungsschutz wird objektweise geboten. [/p][p] Eine Selbstbeteiligung ist in Höhe von 150 €, 250 €, 500 €, 1000€ möglich. [/p][p] Für eine Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung. [/p]
Vermieter-Rechtsschutz
Während der Rechtsschutz für Mieter in den Standardverträgen enthalten ist, benötigen Vermieter/Verpächter außerhalb des Landwirtschaftsrechtsschutzes einen eigenen Vertrag, um Streitigkeiten mit Mietern oder Pächtern zu versichern.
Vermögensschaden
haftpflicht
[p]Schutz für Versehen, die ein Vermögen kosten. Denn ein Versehen im Beruf kann große finanzielle Folgen haben. Wenn Sie beim Verwalten, Beraten oder Vermitteln Vermögensschäden verursachen. Gegenüber Vertragspartner und Beteiligten, die auf Ihren Rat und Ihr Wissen vertrauen. Eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung auch bei mitversichern von Vermögensschäden hilft nicht.[/p][h3]Umfang[/h3][p]Zum Umfang gehören:[/p][ul][li]die Prüfung der Ansprüche, ob und in welcher Höhe Pflicht zum Schadenersatz besteht[/li][li]die Wiedergutmachung durch finanziellen Ausgleich, wenn der Anspruch begründet ist[/li][li]die Abwehr, wenn die Ansprüche nicht berechtigt sind[/li][li]wenn es zum Rechtsstreit kommt, führen wir den Prozess für Sie und tragen die Kosten versichert ist die konkret benannte Tätigkeit oder Beruf[/li][/ul][h4]Hinweis:[/h4][p]Bei manchen Berufen (Steuerberater, Rechtsanwalt) wird die Vermögenshaftpflicht als Berufshaftpflicht bezeichnet. Der Begriff Berufshaftpflicht kann auch für die BHV angewandt werden, wenn Personen- und Sachschäden im Vordergrund stehen (Arzt, Architekt).[/p][p style=\'display:none\']Link zu BHV[/p][p]Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Vertrags-Rechtsschutz
[h3]Individuelle Beratung[/h3][p]Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und ermitteln gerne die für Ihr Unternehmen erforderliche Versicherungslösung.
Sofern Sie uns Ihre Rufnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zurück. [b][a href\=\'https://www.hhbock.de/callback\']Callback[/a][/b][/p]
Werkverkehrs
versicherung
[h4]Umfang[/h4][p]Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für die ‘‘Ladung‘‘, also auch nicht für transportierte Güter/Werkzeuge.[/p][ul][li]Unfall des Transportmittels, das ist ein mit mechanischer Gewalt plötzlich von außen her auf das Transportmittel einwirkendes Ereignis, wie z.B. Umstürzen oder Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen[/li][li]Brand, Blitzschlag, Explosion[/li][li]höhere Gewalt[/li][li]Diebstahl oder Unterschlagung des Transportmittels[/li][li]Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung (§§ 249 ff. StGB) sowie Diebstahl ganzer Kolli (nicht bei offenen oder offen gebauten, nicht ordnungsgemäß mit Planen oder Decktüchern versehenen Fahrzeugen) beschädigt werden oder verloren gehen.[/li][/ul][h4]Versicherte Sachen und Versicherungswerte[/h4][p]Waren, Materialien, Werkzeuge (Güter aller Art), die für Ihre eigenen Unternehmenszwecke transportiert werden. Versichert sind auch zur Reparatur, Wartung, Reinigung oder sonstigen Bearbeitung und zur Durchführung Ihrer Aktivitäten übernommene Güter Ihrer Kunden (Servicetransporte). Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Bei gebrauchten Sachen unter Berücksichtigung des aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Minderwertes (Zeitwert).[br /] Mitversichert sind auch Kosten, die aus Aufwendungen (auch erfolglosen) zur Schadenminimierung ausgehen wie z.B. Kosten zum Zwecke der Bergung, Beseitigung oder Vernichtung von versicherten Sachen.[/p][p] [/p][h4][strong]HHB Spezialkonzept[/strong][/h4][p] [/p][h5]Versicherte Transportmittel[/h5][p]Versichert sind automatisch alle Ihre betriebseigenen Kraftfahrzeuge und Anhänger bzw. die von Ihnen gemieteten, geleasten oder geliehenen Kraftfahrzeuge und Anhänger.[/p][h4]Vereinbarter Geltungsbereich:[/h4][p]Grundsätzlich Deutschland mit Anrainerstaaten, kann aber auch auf Europa ausgeweitet werden. Versicherungsschutz besteht bis hin zu Aufenthalten am Sitz des Unternehmens oder am Wohnort des Fahrers (Domizilschutz).[/p][h4]Vereinbarte Selbstbeteiligung:[/h4][p]Vereinbart gilt eine generelle Selbstbeteiligung von 50,00 € je Schadenfall. Während der Nachtzeit gilt bei unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen und Anhängern eine erhöhte Selbstbeteiligung von 20 Prozent des ersatzpflichtigen Schadenbetrages, jedoch mindestens 250,00 €.[/p][h4]Versicherungssumme:[/h4][p]Die Versicherungssumme entspricht dem möglichen Höchstwert der versicherten Güter, die an einem Tag befördert werden (tägliches Verkehrsmaximum). Eine An- und Abmeldung einzelner Fahrzeuge ist nicht erforderlich.[/p][h4]Beitragsbeispiel:[/h4][p]Bei einer Versicherungssumme von 10.000 € beläuft sich der Jahresbeitrag auf 178,50 € inklusive Versicherungssteuer.[/p][p][/p][p]Für eine individuelle Beratung und Klärung weiterer Vertragsdetails steht Ihnen unser Spezialist gerne zur Verfügung.[/p]
Werkverkehrsversicherung
Die Werkverkehrsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn die transportierten Güter beschädigt werden oder verloren gehen.